Neuerungen in der DIN VDE 0833-4:2014
Posted on December 02, 2015 at 11:00 AM
Im Mai 2015 ist die Übergangsfrist zur neuen DIN VDE 0833-4 abgelaufen. Folglich ist seitdem bei allen neuen Projekten die im Jahr 2014 erschienene Normversion zu verwenden.
Soweit noch nicht geschehen, ist es daher höchste Zeit, sich über die Änderungen gebenüber der Vorgängerversion zu informieren.
Wir haben für Sie hierzu einen Artikel verfasst:
Die überarbeitete Version der Norm, die im August 2014 veröffentlich wurde und seit Mai 2015 alleinig zu verwenden ist, unterscheidet sich v.a. in Details von der Vorgängerversion von 2007.
Da es sich bei Letzterer um die erste Version dieser Norm überhaupt handelte und diese an den weit länger vorhandenen, weiteren Teilen der Normenreihe (Festlegungen für Brandmeldeanlagen etc.)
orientiert war, war es neben der üblichen Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik notwendig, auch allgemeiner auf Aspekte, wie praktische Umsetzbarkeit, Unklarheiten etc. zu achten.
Somit wurden zu verschiedenen Punkten Überarbeitungen notwendig:
Gliederung
Durch die Aufnahme des Themas Sprachalarmanlagen in die DIN 14675:2012 ergaben sich Diskrepanzen in der Nummerierung der entsprechenden Abschnitte für Aufbau und Betrieb. Um hier eine einheitliche Gliederung in allen zusammengehörigen Normen
zum Thema Gefahrenmeldeanlagen zu erhalten, wurde diese in der VDE 0833-4 entsprechend angepasst. Ebenfalls wurden die Anhänge umsortiert und teilweise neu nummeriert.
Begrifflichkeiten
Viele der Brandmeldetechnik entlehnte Begriffe wurden an die in der Beschallungstechnik typische Terminologie angepasst. So wurden z.B. "Vollschutz" und "Teilschutz" durch "Vollbeschallung" und "Teilbeschallung" ersetzt. Ebenfalls wurden
gängige Begriffe wie "A/B Verkabelung" in die Norm aufgenommen.
Sprachverständlichkeit
Skala
Als Maß der Sprachverständlichkeit wird nun einheitlich die STI Skala (
Speech Transmission Index) verwendet, da sich diese in der Praxis etabliert hat. Die Verwendung der CIS Werte (Common Intelligibility Scale)
ist entfallen.
Grenzwerte
V.a. in kritischen akustischen Situationen ist die folgende Änderung relevant: Ist es auf Grund der vorherschenden Nachhallzeit und Störgeräuschsituation nicht möglich, den festgelegten Grenzwert von STI = 0,5
zu erreichen, ist es möglich, diesen auf STI = 0,45 herabzusetzen.
Hierbei sind jedoch wichtige Punkte zu beachten: Es muss von einem akustischen Fachplaner (z.B. mittels
Akustiksimulation) nachgewiesen werden, dass ein Erreichen des Grenzwerts mit
Hilfe verfügbarer Technik nicht möglich ist. Zudem darf bei Ansetzen des verminderten Grenzwerts, dieser im Fehlerfall nicht weiter verringert werden, was oftmals redundant aufgebaute Systeme notwendig macht.
Ausfallsicherheit
Sicherheitsstufen
Im Zusammenhang mit der festzulegenden Sicherheitsstufe einer Sprachalarmanlage sind die hierzu, in der Vorgängernorm gegebenen, Empfehlungen entfallen. Vielmehr soll nun durch Betrachtung der individuellen
Gefährdungssituation eine Sicherheitsstufe ausgewählt werden. Hierzu sind in der Konzept-Phase Abstimmungen zwischen Betreiber (und seinen Beratern) und den zuständigen Stellen, sowie ggf. auch Risikoanalysen, erforderlich.
Akustik im Fehlerfall
In der Vorgängerversion der VDE 0833-4 war festgelegt, dass bei den Sicherheitsstufen 2 und 3 ein (je nach Sicherheitsstufe definierter) Fehler die Sprachverständlichkeit nicht unter einen Wert von STI = 0,45 reduzieren
und den Beschallungspegel nicht um mehr als 3dB absinken lassen darf. Letztgenannter Aspekt des Beschallungspegels ist nun entfallen, da für den "Evakuierungserfolg" lediglich die erreichbare Sprachverständlichkeit
relevant ist.
Bei korrektem Einbezug der Störgeräuschsituation in Sprachverständlichkeitsmessung und -berechnung wird zudem ein zu großer Pegelabfall nicht toleriert, da in diesem Fall das verständlichkeitsrelevante Verhältnis
von Nutzsignal zu Umgebungsgeräusch gemindert wird.
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